Die Pflanzenarten der Gattung Hirschfeldia/:

 

Wusstest Du schon?

Die Wilde Tulpe ist in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und gilt gemäß der Roten Liste als stark gefährdet. Sie darf nicht ausgegraben oder gepflückt werden. Als ursächlich für die Bestandsminderung wird in erster Linie die Intensivierung der Landwirtschaft im Bereich Acker- und Weinbau angesehen.

Wilde Tulpe

Wilde Tulpe - Tulipa sylvestris




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